Nothelferkurs

Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorien A, B oder der Unterkategorie A1 oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass er an einem Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen teilgenommen hat. Der Nothelferkurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. Die nötigen Bescheinigungen erhältst Du nach absolviertem Kurs. (10 Lektionen). Obligatorisch – 6 Jahre gültig