Hol dir deinen definitiven Führerausweis
Neulenker- und Neulenkerinnen, welche ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Lernfahrausweisgesuch der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellen, erhalten den Führerausweis auf Probe. Die Probezeit endet in der Regel nach drei Jahren und ist auf dem Führerausweis unter der Rubrik 4b „Ablaufdatum“ vermerkt.
Weiterbildungskurse (WAB)
Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 eine Revision der Führerscheinausweisvorschriften beschlossen.
Für die obligatorische Weiterausbildung (2-Phasen-Kurse) ergeben sich folgende Änderungen:
Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum im 2019
- Wer über einen Führerausweis auf Probe verfügt mit Ablaufdatum im Jahr 2019, bekommt den definitiven Führerausweis nur bis 31.12.2019, wenn er beide WAB-Kurse 1+2 absolviert hat.
- Wer einen abgelaufenen Führerausweis auf Probe besitzt und keinen definitiven Führerausweis erhalten hat, weil nicht beide WAB-Kurse absolviert wurden, ist nicht mehr fahrberechtigt. Er kann aber ab dem 01.01.2020 einen definitiven Führerausweis beantragen, sofern er den heutigen WAB-Kurs 1 oder den neuen WAB-Tag absolviert hat.
Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum im 2020 oder Später
- Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss künftig nur noch den neuen WAB-TAG absolvieren oder nachweisen, dass er den heutigen WAB-Kurs 1 besucht hat.
- Wer vor dem 31.12.2019 einen Führerausweis auf Probe erworben hat, kann anstelle des neuen WAB-Tages den heutigen WAB-Kurs 1 absolvieren. Die Weiterausbildung muss innerhalb von 3 Jahren absolviert werden.
- Wer nach dem 31.12.2019 einen Führerausweis auf Probe erwirbt, muss die Weiterausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolvieren.
Obligatorische Weiterausbildung ab 01.01.2020
- Die Weiterausbildung dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt.
- Die Weiterausbildung ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu besuchen.
Weiterbildungskurse (WAB) absolviert
Wurden die Weiterbildungskurse absolviert, so erhalten der Neulenker- bzw. die Neulenkerin nach Ablauf der dreijährigen Probezeit den definitiven Führerausweis.
Weiterbildungskurse (WAB) nicht absolviert
Werde die Weiterbildungskurse nicht absolviert, so verfällt der Führerausweis und es ist unabdingbar die komplette Ausbildung nochmals zu durchlaufen
Führerausweis: Entzug
Muss der Führerausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen werden, so verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt, wird der Führerausweis annulliert. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einem Jahr (seit Begehung der Widerhandlung) mittels positivem verkehrspsychologischen Gutachten beantragt werden.